Anlage I

Mit über 220 Gärten stellt sie bis heute die ungleich größte und älteste Anlage des Vereins dar. Sie verkörpert den Charakter von Einzelgärten und demzufolge genießen die Mitglieder keinen ausreichenden Kündigungsschutz, was als „Nachteil“ zu bewerten ist. Aufgrund ihrer räumlichen Größe wurde sie untergliedert in Anlage I/1, Anlage I/2, Anlage I/3 und Anlage I/4.

Planung und Umsetzung seitens der Stadt Frankfurt waren…

Um das Jahr 1970 hatte der KGV zwar noch keine nennenswerten Belastungen hinnehmen müssen, aber es war bereits absehbar, dass im Zuge der Verkehrsinfrastruktur geplante Straßenbaumaßnahmen sowie der Ausbau der U-Bahnlinie U 4 einschneidende Geländeveränderungen im Vereinsbereich mit sich bringen. Aufgrund der Verkehrsmaßnahmen hat auch der KGV Tribut zahlen müssen, indem er eine Vielzahl an Kleingärten verlor.

Es war vorgesehen, im Kleingartenbereich zwischen Bornheimer Hang, Riederwald und Seckbach einen Betriebsbahnhof für die U-Bahn zu errichten. Die ersten Baumaßnahmen begannen mit dem Regenwasserrückhaltekanal im Bereich der Anlage III im Jahre 1971, bislang noch ohne größere Geländeverluste. Diese konnte der Verein noch locker wegstecken. Nunmehr vier Jahre danach, im Jahre 1975, musste der KGV die Kündigung der gesamten Anlage II hinnehmen; wegen Bau des Tunnelausgangs der U-Bahnstrecke U 4 und aufgrund von Probebohrungen für den Bau der Bundesautobahn A 661.

Anlage II

Sie grenzt an die obere Berger Straße und Wilhelmshöher Straße mit nunmehr noch 18 Gärten. Bedingt durch die räumliche Abgrenzung konnte sie fast als geschlossene Anlage angesehen werden. Im Zusammenhang mit den vorgenannten Baumaßnahmen verlor die Anlage fast die Hälfte der Gärten.

Ein bitterer Einschnitt in den Bestand der Anlage. Dieser ernst zu nehmende Faktor ließ den Verantwortlichen des Vereins keine Ruhe und es stand fest: es muss akribisch und ausdauernd verhandelt werden. Die Anstrengungen, das Verhandlungsgeschick und die Überzeugungskraft gegenüber der Stadtverwaltung haben sich positiv ausgezahlt. Und tatsächlich: „nur“ die benötigten 23 Gärten von ursprünglich 45 mussten danach geräumt werden, was für den KGV dennoch ein Ärgernis darstellte.

Dies hatte zur Folge, dass 1989 – nach Entschädigungszahlungen – die gekündigten 23 Gärten in das Ersatzgelände der Anlage VI umgesetzt wurden. Auch die Anlage VIII war von diesen Baumaßnahmen direkt betroffen, was auch hier zwangläufig zu Kündigungen führte.

Um diese Rechtsunsicherheit auszuschalten, war die Vereinsführung bestrebt, für seine Mitglieder mehr Wert auf geschlossene Kleingartendaueranlagen zu legen. Das bedeutet: Kleingärten mit langfristiger Pachtdauer und vor allem mit Kündigungsschutz zu erschließen.

Anlage III

Der Verein besitzt seit dem Jahr 1932 eine Dauerkleingartenanlage mit erschlossenem Gelände an der Charles-Hallgarten-Schule bis zum heutigen Tage.

Der Lager- und Geräteschuppen der Anlage III, als seinerzeit provisorische Geschäftsstelle, wurde seiner ursprünglichen Nutzung wieder zugeführt und 1982 rechtzeitig zum 50jährigen Anlagebestehen in Eigenleistung zu einem Funktionshaus umgebaut. Im Jahre 1986 erfolgte ein Erweiterungsbau und 1991, nach intensiven Planungen, der Neubau des Gemeinschaftshauses in seiner jetzigen Form. Der Bau des neuen Hauses wurde notwendig, weil die Anlage zu einer lebendigen und fröhlichen Gemeinschaft gewachsen war. Erstellt wurde es von den Ehrenamtlichen und vielen engagierten Helfern in Eigenleistung. Es ist somit ein fester Bestandteil der Anlage III. Auch in Eigenleistung erfolgte im Jahr 1983 die Stromversorgung und 1992 der Anschluss an das Trinkwassernetz.

Nicht nur für den Verein stellt die in Rede stehende Gemeinschaftseinrichtung ebenfalls einen repräsentativen Wert insbesondere für die Anlage dar.

Wie kann weiter expandiert werden …

Das Bestreben und der Wunsch, nach weiteren Grundstücken für Kleingartendaueranlagen zu suchen, wurden durch den Beginn des zweiten Weltkrieges jäh unterbrochen. In den Nachkriegsjahren, als sich das allgemeine Leben allmählich normalisierte, machte es sich der Verein zur Aufgabe, in dieser Beziehung aktiv zu werden und nach Alternativen Ausschau zu halten.

Gesagt getan: nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wurden in den Folgejahren gepachtet. Nur auf diesem Weg konnten interessierten Menschen Kleingärten angeboten werden.

Anlage IV

Mit der Erschließung des Geländes, gelegen zwischen Eintracht-Sportplatz und Seckbach (Sausee) im Jahre 1954 gelang es, weiteres Gartengelände zu verpachten. Im Frühjahr 1970 begann nach Planierungsarbeiten und Anlegen eines Kinderspielplatzes der Bau des ersten Gemeinschaftshauses des Vereins. Das Richtfest wurde am 20. Juli 1970 gebührend und in würdiger Form mit Ehrengästen, den Gartenfreunden und der Anwesenheit des damaligen Landesvorsitzenden des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner begangen. Es waren aber noch viele Stunden an Gemeinschaftsarbeit notwendig, um den Innenausbau des Hauses zu vollenden. Nach erfolgreichem Abschluss der Arbeiten Ostern 1971 konnte nun – verbunden mit einem Kinderfest – diese Gemeinschaftseinrichtung ihrer Bestimmung übergeben werden.

Um auch in Zukunft die Vereinswerte zu schützen und zu erhalten, pflegliche Behandlung vorausgesetzt, wurden für die angeschafften Arbeitsgeräte in den geschlossenen Anlagen I/4, II, IV, und V auf Vereinskosten neue geräumige Gerätehäuser erstellt.

Anlage V

Bereits im Jahre 1954 gelang die Erschließung dieser Anlage an der Flinschstraße. Ein Wasserrohrbruch setzte die Anlage im Dezember 1992 vollständig unter Wasser. Bedingt durch den Tunnelbau der BAB A 66 im Riederwald verlor der KGV auch hier weiteres Gartenland. Ersatzgelände seitens der Stadt Frankfurt wurde dem Verein weder angeboten noch zur Verfügung gestellt.

Anlage VI und VII

Die vordringlichste Aufgabe war, wohnungsnahes Ersatzkleingartenland bei dem zuständigen Dezernat der Stadt Frankfurt am Main anzumelden. Keineswegs gestalteten sich die Verhandlungen einfach. Langwierig und schwierig war der Weg mit den entsprechenden Ämtern, aber mit viel Ausdauer war der Weg nun frei für ein Gelände nahe der Zeuläckerstraße in F-Seckbach. Insgesamt wurden dem Verein rund 60 Kleingärten in einer geschlossenen Dauergartenanlage zugesprochen. Es bedurfte viel ideeller Arbeit, um die 1976 erfolgte Umsetzung in die vom Gartenamt (heute Grünflächenamt) vorbereitete Anlage VII zu vollziehen.

Infolge der immer ausgeprägter werdenden Aktivitäten des Vereins, stieg die Mitgliederzahl im Jahre 1973 um ein Vielfaches auf insgesamt 442. Für seinen administrativen Teil musste sich der Vorstand allmählich Gedanken machen. Längst reichte das provisorische Büro nicht mehr aus, um die vielfältigen Aufgaben sachgerecht zu erledigen. Seither wurden die Vereinsarbeiten in der Wohnung eines Vorstandsmitgliedes wahrgenommen. Nach einer kurzen Zeitspanne diente der umgestaltete Lager- und Geräteschuppen der Anlage III als Büroraum, es war allenfalls ein vorübergehendes Provisorium. Somit war es notwendig geworden, nach Möglichkeiten zu suchen, wo eine Geschäftsstelle errichtet werden kann. In der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) im März 1977 beschlossen und genehmigten die Mitglieder den Bau einer zentral gelegenen Geschäftsstelle in der Anlage VII. Zur Finanzierung wurde jedes Mitglied, mittlerweile stieg die Zahl auf 497 an, mit einer einmaligen Umlage von 40,00 DM gemäß Beschluss herangezogen.

Nach durchgeführten Bodenuntersuchungen in der Anlage VII (sie hatte zu allem Übel negative Auswirkungen) musste der Sitz der neuen Geschäftsstelle kurzerhand in das Gelände der Anlage VI verlegt werden. Im September 1978 wurde der Bauantrag an die Stadt Frankfurt eingereicht und im März 1979 erhielt der KGV die ersehnte Baugenehmigung. Im August des gleichen Jahres begann mit viel Gemeinschaftsarbeit die Errichtung des Neubaus. Aufgrund der Zuschussgewährung des Gartenamtes der Stadt Frankfurt am Main konnte bereits im Januar 1980 der Rohbau fertig gestellt werden; am 14. Mai 1980 fand mit einer Feierstunde die Einweihung statt. Der KGV Nord-Ost war in seinem über 60jährigem Bestehen der fünftgrößte mitglieder- und geländebezogene Verein in Frankfurt am Main. Ohne die neue Geschäftsstelle hätte der Verein keine Chance, den mannigfaltigen Vereinsanforderungen gerecht zu werden.

Im Kampf gegen die täglich wiederkehrenden Umweltbelastungen strebte der KGV an, wo es möglich und sinnvoll ist, Stromversorgungen in den Anlagen zu installieren. Als erste geschlossene Anlage, es war die Anlage III, konnte sie 1983 Vollzug melden. Des Weiteren zogen die Anlagen I/3 (teilweise), I/4 sowie die Anlage VI in den Jahren 1986 und 1987 nach und 1988 sodann die Anlage VII. Alle Arbeiten entstanden in Eigenleistung.

In der Geschichte des Kleingartenbauvereins Nord-Ost gibt es auch weitreichende Erfolge, die heute nicht hoch genug eingeschätzt werden können. Als ein großes Erfolgsjahr muss das Jahr 1984 genannt werden. Nach jahrelangen zähen Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt am Main, in diesem Fall dem Liegenschaftsamt, wurde letztlich erreicht, dass die Anlagen I/4, III, VI, und VII zu Dauerkleingartenanlagen erklärt wurden. Der große Vorteil für die Mitglieder war, dass dauerhafte Pachtverträge abgeschlossen werden konnten.

Nachdem ein neues Hessisches Kleingartengesetz von der Landesregierung verabschiedet wurde, beschloss eine einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung eine neue Vereinssatzung. Nach Durch führung einer äußerst mühevollen, vereinsinternen Flurbereinigung aller Gartenparzellen konnten auf dieser Basis neue Unterpachtverträge zwischen dem Vorstand und den Gartenpächtern erstellt sowie die Nutzungsverträge mit allen Geländeeigentümern bereits 1994 erfolgreich abgeschlossen werden.

Auch die Geselligkeit haben die Verantwortlichen des KGV in den Jahren 1986 und 1987 in die Vereinsarbeit einbezogen. Damit sollte der Gemeinschaftssinn weiter gefördert und gefestigt werden. Ausflüge mit dem Schiff nach Seligenstadt und Nierstein am Rhein oder per Bahn im Sonderzug 1988 nach Aulhausen über Rüdesheim/Assmannshausen. Die genannten Ausflugsfahrten erfreuten sich großer Beliebtheit, die Resonanz war entsprechend positiv, eine bleibende gute Erinnerung.

All diese Vereinsaktivitäten fanden bei den Dachorganisationen – der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. und dem Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V. – große Anerkennung. Das schlug sich durch Verleihung von goldenen und silbernen Ehrennadeln mit Ehrenurkunden sowie einer Ehrenplakette der Stadtgruppe Frankfurt für besondere Verdienste und Leistungen um das Kleingartenwesen in den vergangenen Jahrzehnten an diverse Vorstandsmitglieder nieder.

Keineswegs sollte in diesem Zusammenhang vergessen werden, diese Auszeichnungen waren insbesondere Ehrungen für den KGV Nord-Ost e.V., zumal viele ungenannte Mitglieder mit ihrem Idealismus mithalfen und dazu beitrugen, das Vereinsgeschehen positiv zu gestalten.

Wasserleitungsnetz im Freiland-Gartengelände …

Das in den 60er und 70er Jahren hinzugepachtete Freiland-Gartengelände (Streuparzellen) im Einzugsgebiet der Anlage I machte es erforderlich, das nicht mehr ausreichende Wasserleitungsnetz in Eigenleistung weiter auszubauen. Keine leichte Aufgabe. Damit die geschlossene Anlage I/4 mit 22 Gärten, an der Vilbeler Landstraße gelegen, am 30. Juni 1973 ihrer Bestimmung übergeben werden konnte, mussten in langwierigen Vorarbeiten beträchtliche Schwierigkeiten überwunden werden.

Was offensichtlich heute niemand mehr weiß, diese Anlage musste sich selbst finanzieren, es wurden keine Mittel von der öffentlichen Hand bewilligt. Der Grund hierfür war die Planung eines Straßenneubaus. Dies hat sich aber für weitere Gemeinschaftsprojekte keineswegs negativ ausgewirkt. Schon zwei Jahre später, am 09. August 1975, erfolgte der erste Spatenstich zum Gemeinschaftshaus in der Anlage I/4. Rechtzeitig zum 01. Mai 1976 war – im Rahmen einer Feierstunde – die Einweihung des Gemeinschaftshauses, es trägt den Namen „Otto Träger Haus“, benannt nach dem verdienten Mitglied. Dieses Haus, welches nicht nur ein repräsentatives Aushängeschild unseres Vereins darstellt, wurde auch ein gesellschaftlicher Treffpunkt für seine Mitglieder. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass im Zuge der Kleingartenmodernisierung dieses Gemeinschaftshaus den ersten, in Eigeninitiative erschaffenen Stromanschluss, erhielt. Erst Jahre später konnte innerhalb des Vereinsgeländes die Erweiterung der Stromversorgung ausgebaut werden.

Zu unserem Bedauern findet sich bislang kein Mitglied, welches das Gemeinschaftshaus an Wochenenden bewirtschaftet.

Auch hier bemerkt man zweifelsohne, dass sich die Mentalität der Mitglieder gewandelt hat. Waren seinerzeit sonntägliche Frühschoppen zum Meinungsaustausch an der Tagesordnung, so sind diese in der heutigen Zeit offenbar nicht mehr gewünscht. Eigentlich befindet sich das Gemeinschaftshaus zurzeit in einem sogenannten Dornröschenschlaf, ist aber dennoch für Feierlichkeiten und Versammlungen anmietbar.

Ende der 60er Jahre erkannte auch die Hessische Landesregierung, dass wir Kleingärtner keine Eigenbrötler sind, sondern einen großen Beitrag für eine saubere Umwelt leisten und so den viel zitierten Umweltschutz auch betreiben. Somit wird die Erhaltung eines bevölkerungsnahen Erholungsgebietes in Teilen des Grüngürtels gewahrt und Landschaftskultur betrieben. Zur damaligen Zeit wurde mittelfristig im Haushaltsplan der Landesregierung festgeschrieben, dass finanzielle Mittel zur Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen in geschlossenen Anlagen der Kleingartenbauvereine bereitzustellen sind. Bedingung der Fördermittelbewilligung war es, die gleiche Summe des Bewilligungsbetrages durch eigene Finanzierung und Eigenleistung zu erbringen.

Diese Vorgaben konnten den KGV Nord-Ost nicht davon abhalten, in den Jahren 1970 bis 1973 Anträge auf Fördermittel für den Bau eines Gemeinschaftshauses in der Anlage IV sowie für die Neueinzäunung dieser Anlage und weitere Neueinzäunungen für die Anlagen III und V zu stellen. Nachdem die Auszahlungen der Finanzhilfen für die Bauvorhaben erfolgt waren, konnte festgestellt werden, dass sich nach Fertigstellung der Gemeinschaftsprojekte das äußere Bild der Anlagen deutlich verbesserte und darüber hinaus den Gemeinschaftssinn sichtlich förderte.

Heute stellen wir bedauerlicherweise fest, dass die Zeit die Menschen in den Jahren nach 1994 verändert hat, was sich auch am fehlenden Engagement niederschlägt. Ehrenamtliche Stellen können nur mit Mühe oder gar nicht mehr personell besetzt werden, was letztlich zur Gefahr für den Verein werden kann.

Nach den damaligen ursprünglichen Planungen für die Errichtung des Betriebsbahn – hofes im Kleingartengebiet Bornheimer Hang, Riederwald und Seckbach, wäre nicht nur ein Naherholungsgebiet zerstört worden. Es hätte auch das Ende von 100 bis 120 Gärten unseres Vereins bedeutet. Nur dem eisernen Widerstand der Betroffenen und den enormen und sinnvollen Einsprüchen der umliegenden Kleingartenvereine, darunter auch der KGV Nord-Ost e.V., wie auch der dort wohnenden Bevölkerung ist es zu verdanken, dass diese „unsinnigen“ Baupläne bis heute in den Schubladen der Stadtverwaltung ruhen. Und hoffentlich für immer!

Lebendiges Grün muss auch in einer Großstadt wie Frankfurt am Main zur Erholung für seine Bürgerinnen und Bürger verstärkt geachtet und vor allem geschützt werden.

Lebenswichtig ist, dass sich die Zukunft in unserer Gegenwart wohl fühlt
Ernst Ferstl

Anlage VIII

Anfang der 60er Jahre entstand diese Anlage. Sie erstreckt sich unterhalb der Anlage III außen (am Riedgraben) und ist zweigeteilt. Eine Hälfte der Anlage befindet sich direkt am Riedgraben, die andere Hälfte ist eine große Fläche Grabeland eines Erdbeerbauers. Die erste Teilfläche des zweiten Teils der Anlage wurde uns teilweise gekündigt, da der Bau der Bundesautobahn A 661 auf lange Sicht vorangetrieben werden sollte. Die gekündigten Gärten konnten noch weiterhin genutzt werden, allerdings mit einer Kündigungsfrist von nur vier Wochen. Nachdem die Renaturierung begonnen hat, war für die Anlage VIII am Riedgraben das Ende abzusehen, der Riedgraben sollte eine Breite von rund 10 Meter erhalten. Die betroffenen Gärten wurden 2014 durch den Eigentümer gekündigt und abgeschätzt, die Kleingärtner erhielten demzufolge eine Entschädigung. Der zweite Teil der Anlage VIII wird noch von fünf Gärtnern mit Pachtvertrag genutzt; alle anderen Gärten in diesem Teil sind gekündigt und liegen nunmehr brach. Nach jetzigen Erkenntnissen werden, so wie es aussieht, die gekündigten Gärten leider nicht mehr benötigt. Das zeigt einmal mehr, dass diese Gärten viel zu früh gekündigt wurden, eine Neuverpachtung gestaltet sich äußerst schwierig.

Anlage IX

Insgesamt 15 Gärten bildeten die Anlage IX; sie war in der Nähe der Anlage VIII angesiedelt. Im Zuge des Autobahnbaues A 661/A 66 wurde die Anlage IX zum 1. November 1989 gänzlich gekündigt und alle Kleingärtner durch Wertermittlung finanziell abgefunden.

Anlage X jetzt IX

Die Anlage besteht nicht mehr; aufgrund dieser Konstellation konnte die als Anlage X bezeichnete Anlage als Anlage IX ausgewiesen werden. Die Anlage befindet sich in der Nähe des BG-Unfallkrankenhauses und besteht nur noch aus vier Gärten.

Anlage X neu

Die jetzige Anlage X befindet sich auf dem Lohrberg und umfasst insgesamt 35 Gärten. Wie kam es dazu? Auf Initiative einer privaten Kleingärtnerin wurde in den Jahren 1998/1999 Kontakt mit unserem Verein aufgenommen, weil ein Großteil der privaten Kleingärtner mit Wasser und Strom versorgt werden wollte. Da der Energieversorger Mainova zur damaligen Zeit mit privaten Kleingärtnern keine Verträge abschloss, wurde der KGV gebeten, die Verwaltung zu übernehmen, was auch entsprechend der Vorgabe geschah.

Bedingung für die privaten Kleingärtner war, diesbezüglich eine Mitgliedschaft im KGV zu beantragen. Ohne Mitgliedschaft wäre diese Option nicht möglich gewesen.

Bei der Anlage handelt es sich nicht um eine geschlossene Anlage, sondern um Streuparzellen.